Registrierung von Anbietern und Genehmigern
Hinweise
Mit diesem Registrierungsverfahren können Sie als Anbieter oder Genehmiger persönliche Zugangsdaten zu FIBS 2 beantragen.
Wenn Sie als Person in FIBS 1 mit persönlichen Zugangsdaten registriert sind (zusätzlich zum FIBS 1-Zugang Ihrer Organisation), so wählen Sie das Verfahren "Migration mit persönlichem FIBS 1 - Zugang".
Wenn Sie Mitarbeiter eines staatlichen Anbieters sind, aber noch keinen persönlichen FIBS 1-Zugang besitzen, dann registrieren Sie sich
zunächst persönlich in FIBS 1 und migrieren frühestens am Folgetag Ihren persönlichen FIBS 1-Zugang nach FIBS 2 ("Migration mit persönlichem Zugang")
-> zur Registrierung in FIBS 1
Wenn Sie keine persönlichen Zugangsdaten zu FIBS 1 besitzen, aber als externer Anbieter in FIBS 1 eingetragen sind, so wählen Sie das Verfahren "Migration für externe Anbieter ohne persönlichem FIBS 1 - Zugang".
Sie sind nicht sicher, ob Sie persönlich registriert sind? -> Überprüfen!
Registrierungsverfahren
Migration mit persönlichem FIBS 1 - Zugang
Migration für externe Anbieter
ohne persönlichem FIBS 1 - Zugang