Hilfe
Kontakt
Sie haben noch Fragen zu FIBS 2? Sie erreichen unseren Service auf folgenden Wegen:
89407 Dillingen
Fax: (09071) 53-200
Per Mail erreichen Sie uns von Montag bis Freitag zu den üblichen Dienstzeiten. Die telefonische Hotline ist aktuell jeden Donnerstag von 14.00 – 16.00h besetzt.
Bitte halten Sie bei Kontaktaufnahme die Nummer Ihrer Schule bzw. Dienststelle bereit.
Erste Schritte in FIBS 2
Um Ihnen den Einstieg in FIBS 2 zu erleichtern haben wir Selbstlernkurse erstellt, worin die grundlegenden Funktionen des Portals beschrieben werden:
> weiter zum Lehrgang
Inhalte:
- Einpflegen von Lehrgängen in FIBS 2.0
- Lehrgangsverwaltung in FIBS 2.0
Inhalte
- Eingabe und Verwaltung von Lehrgängen in FIBS 2.0
- Genehmigen von Lehrgängen in FIBS 2.0
- Grundlagen der zugehörigen Berechtigungsvergabe für Fachmitarbeiter
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele der Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS 2 auftauchen, sind bereits in unserer FAQ-Liste erläutert. Bitte versuchen Sie zuerst, Ihre Frage dort zu klären.- zeitlich/inhaltlich auf einander aufbauen und
- die Teilnehmer aus einem gleichbleibenden Personenkreis stammen.
- Externen Anbieter müssen zunächst einmalig ihre Daten (Anbietername, Anschrift,...) in FIBS eintragen und zusätzlich eine schriftliche Registrierungserklärung abgeben. Beides ist unter der Registrierung für externe Anbieter abrufbar.
- Daraufhin prüft unsere Dienststelle, ob der externe Anbieter zugelassen wird.
- Der externe Anbieter erhält im Falle der Zulassung eine E-Mail mit den Zugangsdaten für FIBS.
- Nun kann der externe Anbieter Lehrgangsangebote eingeben, die jedoch noch nicht veröffentlicht werden.
- Erst nach der Prüfung dieser Angebote durch unsere Dienststelle werden diese in FIBS veröffentlicht.
Mit der Änderung des Genehmigungsverfahrens bei externen Angeboten entfällt die bisher übliche, explizite Anerkennung als eine 'die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme'.
Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.), der sie unterzogen werden, genügt. Dies kann den Schulleitern und den Lehrkräften bei der Auswahl bzw. der Genehmigung von Dienstbefreiung helfen.
Konsequenzen (irgendwelche Ansprüche rechtlicher Art) ergeben sich durch die Einstellung in FIBS nicht.
Für die Veranstaltungen externer Anbieter in FIBS gilt generell: Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden (auch anfallende Reise- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden). Ausnahmen hiervon können für bestimmte Veranstaltungen nur nach gesonderter Prüfung im Staatsministerium stattfinden und werden durch ein KMS des zuständigen Fachreferats geregelt.
Sie sind nicht in FIBS 2 registriert, möchten aber trotzdem für eine bestimmte Dienststelle bzw. Anbieter als externer Referent tätig werden?
Dann können hier Ihre persönlichen Referenten-Daten in FIBS 2 erfasst werden.
Sind Sie einmal als externer Referent in FIBS 2 erfasst, so kann der Anbieter Sie einem Lehrgang zuweisen.
Schritte zur Registrierung als externer Referent:
- Nehmen Sie kurz Kontakt mit den entsprechenden Dienststellen auf, für die Sie tätig werden wollen.
- Füllen Sie das Formular "Erfassung als Referent" aus.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an jede Dienststelle, für die Sie tätig werden möchten.